Beschreibung
Cargo UltraGrip 2 – Bodenhaftung und gutes Handling im Winter
Zuverlässiger Grip mit einem Profil, das über zusätzliche Greifkanten für Eis und Schnee verfügt.
Die optimierte Profilblockabfolge (variabler Pitch) verringert die Frequenzspitzen des Aufschlaggeräuschs und reduziert somit die Geräuschentwicklung, für mehr Komfort beim Fahren.
Das laufrichtungsgebundene Design des Cargo UltraGrip 2 ermöglicht eine effektive Wasserableitung - speziell bei höheren Geschwindigkeiten.
Der Cargo UltraGrip 2 verfügt über eine stabile Karkasse, die die Tragfähigkeit bei großen Lasten erhöht.
- Weiterentwicklung des Cargo Ultra Grip
- Hervorragende Traktions- und Bremsleistung – selbst bei Nässe und Eis
- Ruhiges und komfortables Fahren
- Für große Lasten geeignet
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm