Beschreibung
Der UHP 1 verfügt über eine zusätzliche Innenwandbeschichtung aus selbstreparierendem Nano Smart Material. So ist gewährleistet, dass nach einem Durchstechen des Reifens keine Luft austreten kann.
Die speziellen AFB Schalldämpfungsrillen sorgen für ein angenehmes Fahrgefühl. Das porenfreie Seitenwanddesign des UHP 1 sorgt für ein exzellentes Erscheinungsbild.
Vier Längsrillen und innen offene Schulterrillen sorgen für hervorragendes Handling und eine hervorragende Entwässerungsleistung. Dadurch verringert sich der Bremsweg.
Eigenschaften:
- Kürzere Bremswege
- Sicherheit und Kontrolle
- Modernste Technologie zur Geräuschreduzierung
- Maximaler Fahrkomfort, erstklassige Richtungsstabilität
- Exzellentes Nass- und Trockenhandling
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm