Beschreibung
Der Ecopia EP150 garantiert einen extrem niedrigen Rollwiderstand bei geringem Kraftstoffverbrauch und niedrigen CO2-Emissionen. Seine Sicherheit und Zuverlässigkeit sind optimal auf nasser Fahrbahn und er garantiert ein dynamisches Handling für Fahrspaß in der Stadt.
Kraftstoffersparnis
Kontrolle bei Nässe
Stabilität
Die revolutionäre Technologie NanoPro-Tech™ von Bridgestone steuert die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bestandteilen der Mischung, wodurch Energie gespart und der Rollwiderstand gesenkt werden kann.
Neues Gürtelmaterial und innovative Technologien für eine leichtere Reifenkonstruktion mit geringerem Gewicht.
Die Profilblöcke sind durch dünne Rippen verbunden, was für eine gleichmäßig Druckverteilung und damit besseres Bremsverhalten und mehr Grip bei Nässe sorgt.
Ableitung von überschüssigem Wasser aus dem Rippenbereich in die Hauptprofilrillen für erhöhte Beständigkeit gegen Aquaplaning. Hoher Profilrillenwinkel für äußerst wirkungsvolle Bremskante, Kontaktfläche und ein verringertes Laufgeräusch.
Mit benachbarten Rippen durch den 3D-Schnitt verbundene Schulterböcke führen zu einer höheren Blocksteifigkeit und damit zu besseren Fahreigenschaften.
Konvexes Blockdesign mit "Adaptive Contact Surface" (A.C.S.) verringert die Luftstromgeschwindigkeit und sorgt für weniger Laufgeräusche.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm