Beschreibung
Dieser Reifen wurde für umweltfreundliche und leistungsstarke Fahrzeuge entwickelt.
- hohe Laufleistung
- geringes Abrollgeräusch
- minimierter Rollwiderstand
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
NEXEN TIRE Rundum-Schutz-Garantie
Nur gültig beim Kauf von vier NEXEN Reifen aus folgendem Produktportfolio: N’Fera Sport, N’Fera Primus, N’Fera RU1, N’Blue HD Plus, Winguard Sport2 + SUV, Winguard Snow’G3, Winguard Snow’G WH2, N’Blue 4SeasonNEXEN TIRE ersetzt Ihre beschädigten Reifen garantiert bei:
- Aufprallschäden
- Stichverletzungen
- Vandalismus
- Diebstahl
Ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Überladung oder Schäden, die auf einen falschen Reifenluftdruck zurückzuführen sind.
- „Burnouts“ (gezieltes durchdrehen lassen der Räder) und „Drifts“ sowie jegliche Art von Schäden, die im Renneinsatz auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Straßen entstanden sind.
- Unsachgerechte Montage, Wuchten und Aufziehen des Reifens.
- Unsachgemäße Einlagerung und Transport der Reifen inkl. durch Witterung verursachte Schäden.
- Mechanisch bedingte Fehlstellung der Räder oder Achsen, die zu einem erhöhten oder ungleichmäßigen Reifenabrieb (Verschleiß) führen.
- Feuer und Brand
Download NEXEN Garantieflyer
Bitte beachten Sie: die Garantie wird nur für Verbraucher und Händler in Deutschland gewährleistet.
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm