Bridgestone Blizzak Ice 215/65 R16 102S
Technische Daten
Beschreibung
Der Blizzak ICE ist ein spikeloser Winterreifen für schwierige Schnee- und Eisbedingungen in moderaten und subarktischen Klimaten.
- 8 % kürzerer Bremsweg auf Eis als sein Vorgänger (1)
- Hält 25 % länger als sein Vorgänger (1)
- Erzeugt weniger Geräusche als der durchschnittliche Spikereifen (2)
Rechtliche Hinweise:
(1) Kürzerer Bremsweg und längere Nutzungsdauer
Basierend auf den internen, in den Bridgestone-Werken durchgeführten Vergleichstests zum Blizzak WS80. Reifengröße: 215/55 R17. Die Lebensdauer der Reifen hängt von Fahrweise, Reifendruck, Reifen- und Fahrzeugwartung, Wetterbedingungen usw. ab.
(2) Geringeres Fahrzeuginnengeräusch
Der Test wurde vom TÜV SÜD im Auftrag von Bridgestone im Oktober/November 2018 in Neubiberg (Deutschland) am VW Golf VII mit der Reifengröße 205/55 R16 durchgeführt. Blizzak ICE im Vergleich zur Leistung von Spikereifen von Bridgestone und den wichtigsten Konkurrenten im selben Segment: Anhang Bericht Nr. [713143908-03]. Objektives Innengeräusch (dB): Bridgestone Blizzak ICE (63,4 dB), Nokian Hakkapeliitta 8 (70,0 dB), Bridgestone Spike-02 (70,4 dB), Bridgestone Noranza 001 (70,7 dB), Nokian Hakkapeliitta 9 (71,2 dB).
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm