Beschreibung
MICHELIN CrossClimate+ – für jedes Wetter gerüstet.
Ausgezeichnete Sicherheitsreserven im Sommer und im Winter
Ausgezeichneter Grip auf nasser Fahrbahn im Sommer und bei kalten Winterbedingungen
Mobilität auf Schnee auch bei wenig Restprofil
Laufleistung auf einem hohen Niveau – Sicherheit und Mobilität bis zum letzten Kilometer
Der CrossClimate+ bietet noch mehr Sicherheitsreserven auf verschneiten Straßen – über die gesamte Lebensdauer. Die ausgewogene Performance basiert auf drei weiter verbesserten Kernfunktionen:
Die innovative Laufflächenmischung bietet eine hervorragende Haftung in jedem Temperaturbereich. Die starren und abgeschrägten Profilblöcke ermöglichen ein hohes Maß an Sicherheit und beispielhaft kurze Bremswege auf trockener Fahrbahn.
Das einzigartige V-förmige Profildesign maximiert nicht nur die Verzahnung auf verschneiter Fahrbahn, sondern behält diese Eigenschaft auch bis zur Abfahrgrenze des Reifens bei. Die hohe Festigkeit des Laufflächenprofils optimiert die Langlebigkeit.
Die 3D-Lamellen sind für langlebige Mobilität auf Schnee vollwertig und sichern sich für eine effektive trockene Haftung selbst. Wenn der Reifen abgenutzt wird, tauchen aufsteigende Rillen auf, die eine Traktion auf verschneiten Straßen ermöglichen.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm