Apollo Aspire 4G+ 255/35 R18 94Y
Technische Daten
Beschreibung
- Erstklassige Haltbarkeit
- Hervorragende Bremsleistung und Traktion
- Hervorragende Lenkpräzision
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
Apollo-Reifengarantie
Die Apollo-Reifengarantie ist gültig für 2 Jahre ab Kaufdatum bis zu einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Die Garantie umfasst alle Apollo Pkw-, SUV-, Llkw und 4x4-Reifen mit Kaufdatum ab dem 01.09.2016.Abgedeckt werden:
- Reifenschäden durch Unfall
- Anprallschäden z.B. Beule durch Anfahren an einen Bordstein
- Irreparable Reifenschäden z.B. Einfahren einer Schraube oder eines Nagels
Ausgenommen sind:
- Mutwillige Beschädigung des Reifens
- Unsachgemäße Verwendung z.B. durch Fahren mit zu niedrigem Luftdruck oder zu hoher Beladung
- Irreguläre Abnutzung des Reifen durch z.B. Fahren auf einer Rennstrecke
- Ungleichmäßiges Profilbild durch falsche Einstellung der Achsgeometrie oder fehlerhafte Montage des Reifens
- Erstattung sonstiger Folgekosten wie Montage, Abschleppkosten, Sach- und Personenschäden
Unsere Leistungen:
- Bei Abnutzung bis 51% des Profils bekommen Sie Ihren Apollo-Reifen kostenlos ersetzt
- Bei Abnutzung von 50% bis zu 1,6 mm bekommen Sie 50% Rabatt auf einen Apollo-Reifen
Garantiekarte
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm