Beschreibung
MICHELIN Latitude Alpin LA2 – Sicherheit und Mobilität für 4x4 und SUV auch im strengsten Winter
Außergewöhnliches Bremsleistung auf winterlichen Straßen
Sanfte und leise Fahrt bei kalter Witterung
Außergewöhnliche Laufleistung
Eine neue Generation von Helio Compound 3G, einem Vollkautschuk auf Silica-Basis, ermöglicht dem Latitude Alpin LA2 bei niedrigen Temperaturen flexibel zu bleiben, um eine bessere Winterleistung zu erzielen.
Die 3-D Stabiligrip Technology™ mit Lamellen mit variabler Geometrie, starrer Profilblockverstärkung und zusätzlicher Festigkeit sorgen für präziseres und besseres Handling. Die Michelin Comfort Control Technology™ sorgt dank computeroptimiertem Design und Präzisionsfertigung für komfortables, ruhiges Fahren. Vibrationen und Fahrgeräusche werden reduziert.
Die MaxTouch Construction in Kombination mit der Lamellentechnologie von Michelin sorgt für eine beeindruckend lange Lebensdauer durch eine außergewöhnliche Steifigkeit des Profilblocks und optimiert den Kontakt des Reifens mit der Straße beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm