Beschreibung
Kürzerer Bremsweg bei Nässe für mehr Gelassenheit bei Überraschungen.
Kürzerer Bremsweg auf trockenen und nassen Straßen
Verbessertes Fahrverhalten auf trockener und nasser Straße
Hoher Grip bei Nässe
Erhöhte Kraftstoffeffizienz und somit gesenkte CO2-Emissionen
Der Eagle F1 Asymmetric 2 mit der Goodyear FuelSaving-Technologie hilft Ihnen, Ihre Kraftstoffkosten und den CO2-Ausstoß zu senken. Durch die gewichtsoptimierte Konstruktion benötigt der Reifen weniger Energie zum Rollen und die Silica-Mischung verringert die Wärmeerzeugung.
Zuverlässiges Anhalten, wenn es um Sekundenbruchteile geht – dank der Active Braking-Technologie, durch die der Bodenkontakt des Reifens beim Bremsen erhöht wird.
Nutzen: Kürzerer Bremsweg auf trockenen und nassen Straßen.
Das asymmetrisches Profil mit hohem Positivanteil und durchgehender Profilrippe auf der Aussenschulter ermöglicht sehr gute Abstützung der Seitenkräfte bei schneller Kurvenfahrt.
Nutzen: Verbessertes Fahrverhalten auf trockener und nasser Straße.
Die "High Surface" Silica-Laufflächenmischung ermöglicht eine optimale Anbindung des Füllstoffes an das Gummipolymer.
Nutzen: Extrem hohes Gripniveau bei Nässe.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm